Mach das Licht aus ... rette die Welt

1. Das Haus richtig isolieren: Stellen Sie sicher, dass die Wände, das Dach und die Böden richtig isoliert sind, um Wärmeverluste zu vermeiden und den Heizbedarf zu verringern.
 
2. Verwenden Sie energieeffiziente Geräte: Ersetzen Sie alte, ineffiziente Geräte durch neuere, energieeffizientere Modelle.
 
3. Schalten Sie Licht und elektronische Geräte aus, wenn sie nicht gebraucht werden: Reduzieren Sie den Energieverbrauch, indem Sie Licht und elektronische Geräte einfach ausschalten, wenn sie nicht gebraucht werden.
 
4. Nutzen Sie erneuerbare Energiequellen: Erwägen Sie die Installation von Sonnenkollektoren oder anderen erneuerbaren Energiequellen, um die Abhängigkeit von konventionellen Energiequellen zu verringern.
 
5. Optimieren Sie den Energieverbrauch im Haushalt: Nutzen Sie die Energie zu Spitzenzeiten optimal, indem Sie vermeiden, Hochleistungsgeräte gleichzeitig einzuschalten, und planen Sie die Nutzung der Geräte so, dass Verbrauchsspitzen vermieden werden.
 
6. Halten Sie Heiz- und Kühlsysteme gut instand: Reinigen Sie regelmäßig die Luftfilter, überprüfen und reparieren Sie Luftlecks in den Leitungen und halten Sie Heiz- und Kühlsysteme in optimalem Zustand, um Energieverschwendung zu vermeiden.
 
7. Stellen Sie den Thermostat richtig ein: Stellen Sie die Temperatur von Heizkörpern und Klimaanlagen auf angenehme, aber nicht zu hohe Werte ein, um den Energieverbrauch zu senken.
 
8.Folgaria wird eine neue, sicherere, effizientere und vor allem zu 100 % grüne Beleuchtung erhalten, die Energieeinsparungen von über 70 % ermöglicht.
Das Sanierungsprojekt sieht die Installation modernster LED-Technologie und eines fortschrittlichen Fernsteuerungssystems vor, die den Energieverbrauch und die damit verbundenen klimaschädlichen Emissionen senken und eine effizientere, nachhaltigere und wirksamere Beleuchtung ermöglichen.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Service für die Bürger hat die Stadtverwaltung am 28. April '23 beschlossen, dass die Gemeinde Folgaria dem Light 4 Service von Consip beitritt, der dem Unternehmen City Green Light anvertraut wurde, das im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, der Energieeffizienz und der intelligenten Stadtdienste tätig ist.
Die Arbeiten begannen am 1. September und die Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung wird innerhalb des ersten Jahres mit dem Austausch von 1573 Beleuchtungspunkten durch hocheffiziente LED-Quellen abgeschlossen sein.
Diese Initiative wird zu erwarteten Energieeinsparungen von mehr als 70 Prozent im Vergleich zur derzeitigen Situation führen, mit einer Verringerung des Verbrauchs um mehr als 500.000 kWh/Jahr und einer Verringerung der Emissionen um etwa 90 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr.
Die Stromverteilertafeln werden modernisiert oder ersetzt, und alle Stützmasten werden beibehalten.
Das neue Beleuchtungssystem soll daher im Vergleich zu seinem Vorgänger effizienter und leistungsfähiger sein, die Lichtverschmutzung begrenzen und einen höheren Sehkomfort bieten. Dies wird zu sichereren Straßen und bürgerfreundlicheren städtischen Räumen beitragen.
Die Dienstleistung umfasst die vorschriftsmäßige Umrüstung aller herkömmlichen Beleuchtungspunkte auf LED-Quellen, die Aufteilung der Energieeinsparungen, die Installation von Fernbedienungen für das gesamte System, die Teilnahme am Projekt Public Energy Living Lab (PELL), das von der Nationalen Agentur für neue Technologien, Energie und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (ENEA) gefördert wird, sowie die ordentliche und außerordentliche Wartung.
Die öffentlichen Beleuchtungsanlagen der Gemeinde Folgaria bestehen aus 2.004 Beleuchtungspunkten, die die Straßenbeleuchtung, das Straßenmobiliar und die Beleuchtung von Straßen und Denkmälern umfassen.
Neben der Erneuerung der Beleuchtungspunkte werden Investitionen für den Ersatz beschädigter Stützen, den Austausch und die Anpassung von Stromverteilern sowie andere Modernisierungsarbeiten getätigt.
 
9) Um die Lichtverschmutzung zu verringern, sollten alle externen Lichtquellen abgeschirmt und nach unten gerichtet werden.
 
10) Um die Lärmbelästigung zu verringern, sollten die Räume und/oder die Anlage schallisoliert sein und die Veranstaltungen nur akustisch durchgeführt werden.
 
Hier einige Informationen zur Verringerung der Lärmbelästigung (MUNICIPAL REGULATION ON URBAN POLICY, genehmigt durch den Beschluss des Außerordentlichen Kommissars Nr. 21 vom 24.05.2019)
 
a) Lärmbelästigung: eine Tätigkeit, die Lärm in die Wohnumgebung oder in die äußere Umgebung einbringt, der die Ruhe und die menschlichen Aktivitäten belästigt oder stört, die menschliche Gesundheit gefährdet, das Ökosystem, die materiellen Güter, die Denkmäler, die Wohnumgebung oder die äußere Umgebung beeinträchtigt oder die legitime Nutzung dieser Umgebungen stört.
 
b) Lärmbelästigung vorübergehender Art: Jede Lärmbelästigung, die sich in begrenzten Zeiträumen erschöpft oder an wechselnde Orte gebunden ist. Ausgeschlossen sind sich wiederholende und/oder wiederkehrende Tätigkeiten, die Teil von Produktionsprozessen sind, die im Siedlungsgebiet durchgeführt werden.
 
 
 
1. Vorübergehende lärmintensive Tätigkeiten sind gemäß der Definition in Art. 2 dieses Reglements solche, die in öffentlichen Einrichtungen zur Unterstützung der genehmigten Haupttätigkeit oder in privaten Clubs ausgeübt werden, wenn sie innerhalb eines Monats nicht mehr als viermal im Freien und achtmal in geschlossenen Räumen stattfinden.
 
2. Als lärmende Tätigkeiten vorübergehender Art gelten auch solche (Musik, Kundgebungen, Verwendung von elektroakustischen Rundfunk- oder Verstärkeranlagen), die auf einem öffentlichen Platz oder einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort im Rahmen von Veranstaltungen, Festen, Feiern, Jahrmärkten, touristischen und sportlichen Ereignissen sowie Musik-, Partei-, Gewerkschafts-, Wohltätigkeits- und ähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden, sofern sie zeitlich begrenzt sind oder nicht ständig an demselben Ort stattfinden.
 
3. Die Nutzung von öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Spielfeldern im Freien in der Nähe von Wohnungen, die mit lauter Kommunikation zwischen den Spielern oder anderen Lärmemissionen verbunden ist, ist nur während der in Artikel 42 genannten Zeiträume zulässig.
 
4. Wenn die Verwendung von Umluft-, Kühl- oder Klimaanlagen und Kühlräumen, Anlagen oder Generatoren, Ventilatoren und Haushaltsgeräten im Allgemeinen, einschließlich Fernseh- oder Radiogeräten, zu Belästigungen oder Störungen der Ruhe und der Aktivitäten der Umgebung oder der Wohnräume Dritter führen kann, so ist die Zeitspanne, in der diese Geräte betrieben werden, zu verkürzen.
 
Wohnräumen Dritter verursachen können, müssen die in Artikel 42 genannten Sperrzeiten eingehalten werden.
 
Die verwendeten Beschallungsanlagen müssen in jedem Fall so angebracht und abgeschirmt sein, dass die Lärmbelastung der benachbarten Wohnbereiche so weit wie möglich begrenzt wird.
 
5. Wer gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstößt, muss mit Verwaltungssanktionen rechnen
 
Wer kontrolliert?
 
1. Die Gemeindeverwaltung stellt die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung sicher, gegebenenfalls auch durch phonometrische Messungen.
 
2. Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen sind neben den im Art. genannten Stellen auch diese verantwortlich. 13 des Gesetzes vom 24. November 1981, Nr. 689, außerdem der kommunale Vermesser, der für die phonometrische Erfassung von Lärmemissionen verantwortlich ist, der Bauleiter und der kommunale technische Leiter, wenn sie über einen vom Bürgermeister unterzeichneten Ausweis verfügen. Die Gemeindeverwaltung kann außerdem Kontrollen der in den Artikeln 45 bis 50 genannten Maßnahmen veranlassen, um die Übereinstimmung der Projektdaten mit dem Erreichten zu bewerten.
 
1. Die Gemeindeverwaltung fördert Sensibilisierungs- und Informationskampagnen, insbesondere in Schulen, mit dem Ziel, die Bevölkerung für die Problematik der Lärmbelästigung zu sensibilisieren.

 
 
 
 
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